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Öffnungszeiten  

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Kömpf Bauzentrum Calw

KÖMPF Baumarkt:

Montag - Freitag: 8.30 - 19.00 Uhr
Samstag: 8.00 - 18.00 Uhr


KÖMPF Baustoffhandel:

Montag - Freitag: 7.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 - 14.00 Uhr


KÖMPF Mietservice: 

Montag - Freitag: 7.00 - 16.00 Uhr
Samstag: 8.00 - 14.00 Uhr


Kömpf Bauzentrum Sindelfingen

Öffnungszeiten:

Nebensaison: (Dezember, Januar, Februar & August)
Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Hauptsaison: (März -Juli & September - November)
Montag - Freitag: 07:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 07:00 bis 14:00 Uhr

Schaugarten: (April - Oktober):

Sonn- und Feiertags: 13:00 - 17:00 Uhr 


Kömpf Containerdienst und Recycling

Montag - Freitag: 7.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 - 14.00 Uhr

Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

  • Mein Haus

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. 

Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit.

Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür steuersparend absetzen.

Dies gilt sowohl für das eigene Grundstück als auch für den angrenzenden öffentlichen Raum: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und deren Rechnung von der Steuer abziehen – im Rahmen der vorgesehenen Summen und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die Lohnkosten ausweist und per Überweisung beglichen wurde.